WEG - Verwaltung

Die Wohnungseigentumsverwaltung erfolgt gemäß des Wohneigentumsgesetzes, insbesondere den in den §§ 24, 27 und 28 genannten gesetzlichen Aufgaben und Befugnissen des Verwalters. Damit wird den Eigentümern eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange garantiert. Der Verwaltungsaufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Entgelt abgegolten.

Leistungskatalog (AUSZUG)

       Finanz- und Vermögensverwaltung: Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung; Wirtschaftsplan und Einziehung von Beiträgen; Jahresabrechnung und Rechnungslegung.

       Technische Verwaltung: Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen; Durchführung baulicher Änderungen.

       Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung: Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen; Durchführung von Beschlüssen.

       Juristische Verwaltung: Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer; Abschluss, Änderung und Beendigung, insbesondere Kündigung aller zur laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne ein Angebot zur Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft mit unserem detaillierten Leistungsverzeichnis.